Im ländlichen Menznau im Kanton Luzern befindet sich die Büchsenmacherei von Peter Kammermann. Der Waffenschmied liess sich anlässlich der Diskussion rund um das neue Waffengesetz im «Blick» wie folgt zitieren: «Wer in Recht und Ehren steht, soll eine Waffe besitzen dürfen» – schliesslich könnten an Schweizer Schützenfesten Bundesrät:innen ohne Bodyguards herumlaufen. Die bewilligten Ausfuhren der P Kammermann AG finden sich in der Kategorie KM 1, die Hand- und Faustfeuerwaffen jeglichen Kalibers umfasst.

Sonnhaldenstrasse 2, 6122 Menznau
Website: buechsenmacher.ch
Handelsregister: CHE-223.698.582